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Verordnung

 

Für Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung vom Haus- oder Facharzt. Für präventive Therapie ist keine Verordnung notwendig. 

 

Um Anspruch auf Kostenrückerstattung zu bekommen müssen Sie die Verordnung unbedingt vor der ersten Therapie von der zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen. Das Einholen der Bewilligung kann ich Ihnen bei Bedarf übernehmen. 

 

Ich arbeite als Wahltherapeutin, das bedeutet am Ende der Therapie bekommen Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie erst bezahlen (mit Erlagschein oder bar) danach können Sie die Kosten bei Ihrer Kasse rückerstatten lassen.

 

Den Antrag für die Rückerstattung bekommen Sie von mir mit der Rechnung beigelegt. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer zuständigen Kasse ab. Gerne informiere ich Sie über die Höhe meiner Tarife.  

 

Für präventive Maßnahmen ist keine Verordnung notwendig da Sie hier keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung haben.

 

Haben Sie eine private Versicherung, welche eine Rückerstattung für Physiotherapie beinhaltet, benötigen Sie auch eine Verordnung vom Arzt.

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